Geschützte Arten

In und mit der Natur zu leben und sie zu schützen ist für uns Gottlieber
selbstverständlich – wir sind mit dem Seerhein und dem direkten Umfeld instinktiv
und intensiv verbunden, unter anderem, weil wir auf einer Grenzseite Wasser haben,
auf einer anderen das Espenried und – nicht weit entfernt – mit dem
Ermatinger Becken  ein international bedeutendes Naturschutzgebiet in der Nähe.

Im Zusammenhang mit diesem Verantwortungsgefühl gegenüber der Umwelt
möchten wir an dieser Stelle auf Mehlschwalben und Mauersegler hinweisen,
die als besonders schützenswert gelten.

Seit dem 1. Januar 2017 dürfen laut Gesetz des Kanton Thurgau
Mehlschwalbennester nicht von Gebäuden entfernt werden.

Im Zuge einer Sanierung oder Renovierung müssen Ersatzmassnahmen
geschaffen werden – z.B. künstliche Nisthilfen…
Sowohl der Vogelschutzverein Kreuzlingen als auch der Natur- und
Vogelschutzverein Steckborn und Umgebung stehen für Fragen und
weitere Informationen hierzu zur Verfügung.

Hier finden Sie einen Link zu weiteren Artikeln und Informationen
zu diesem Thema – allesamt lesenswert und mehr als interessant….

 https://1drv.ms/u/s!At0N0KuyyBLTgQahM1oNN8ddmtHU?e=zJAniE

Wenn Sie tatsächlich Nester an Ihrem Gebäude finden, wäre es
sehr hilfreich, wenn Sie den Fragebogen, den Sie bei den Unterlagen
finden, ausfüllen könnten. Vielen Dank!

Für Interessierte ist die Einladung des Einwohnervereins zu einer Führung
des Naturschutzvereins – siehe anderer Blog – sicher eine spannende
Ergänzung der Thematik.